Qualitätsgesichertes Operieren
Qualitätsgesichertes Operieren unterliegt einer Reihe von Bestimmungen der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung über die baulichen, apparativen und personellen Anforderungen zum Betreiben eines OPs. Diese sind zu erfüllen, wenn bestimmte Operationen durchgeführt werden sollen.